I
nformationen zu unseren Angeboten
Sie erhalten innerhalb von 12 Std. eine
Erstkontakt-eMail mit allen wichtigen Daten für
die Kaufabwicklung.
Sollten Sie innerhalb von max. 12 Std. keine
eMail erhalten haben, benachrichtigen Sie uns
bitte, unter:
waagenscout@t-online.de
Wir versenden ausschließlich gegen Vorkasse
oder Überweisung. Zahlungen per Scheck können
wir nicht akzeptieren.
Sie erhalten eine Rechnung mit ausgew. MwSt..
Bei allen unseren Artikeln handelt es sich um
original verpackte NEUWARE. Sie erhalten
selbstverständlich 24 - 36 Monate Garantie
( je
nach Artikel ) und haben nach § 312 ff BGB
(Fernabsatzgesetz) ein 1- monatiges
Widerrufsrecht! Wir liefern unmittelbar nach
ZAHLUNGSEINGANG
oder Überweisungseingang:
- per DHL oder GLS deutschlandweit ( siehe
Artikelbeschreibung )
- per Spedition bei höher gewichtigen oder
sperrigen Artikeln, ( siehe
Artikelbeschreibung )
- Der Versand erfolgt selbstverständlich
versichert.
Impressum
WaagenScout
Inhaber: Heinz Ganse
August-Ganther-Strasse 5 - D-77871 Renchen
Deutschland
Telefon: 0049-(0)7843-994540
Telefax: 0049-(0)7843-994856
UST-Id-Nr.: DE 234641566
St.Nr.:14197/26501
Finanzamt Renchen
Verantwortlich für den Inhalt:
Heinz Ganse
E-Mail:
waagenscout@t-online.de
URL:
http://www.waagenscout.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Lieferungen und Leistungen von WaagenScout;
1. Allgemeines: Unsere Angebote sind
ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk,
Gewerbe, Institute und Behörden bestimmt. Alle
Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich
zu den nachstehend abgedruckten
Vertragsbedingungen zustande. Entgegenstehende
oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende
Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere
Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des
Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos
ausführen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Durch Annahme der gelieferten
Produkte oder Leistungen erklärt der
Vertragspartner sein Einverständnis mit den
nachstehend abgedruckten Vertragsbedingungen.
2. Angebote: Unsere Angebote sind
freibleibend und verpflichten nicht zur
Auftragsannahme. Aufträge sind für uns erst
verbindlich, wenn diese von uns schriftlich
bestätigt oder durch Lieferung oder Leistung
ausgeführt werden.
3. Leistungsdaten: Abbildungen, Maße,
Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
zugesagt sind. Angaben in Prospekten,
Werbematerialien oder sonstigen
Informationsquellen sind unverbindlich und keine
Äußerungen zur Beschaffenheit der Produkte im
Sinne des Gewährleistungsrechts.
Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten,
soweit dadurch keine Lieferung einer anderen
Sache gemäß § 434 Abs.3 BGB vorliegt.
4. Liefer- und Abnahmeverpflichtungen:
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle
erforderlichen Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen
und sonstigen für die Vertragsdurchführung
erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen
und vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen
vertragsgemäß zu leisten. Werden diese
Voraussetzungen nicht oder nicht vertragsgemäß
erfüllt, verlängert sich die Liefer- oder
Leistungsfrist in angemessenem Umfang.
Schadensersatzansprüche durch Liefer- oder
Leistungsverzögerungen sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Die
Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden sind der
Höhe nach begrenzt auf 0,5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede
vollendete Kalenderwoche des Verzuges, insgesamt
jedoch höchstens auf 5% des Rechnungswertes.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei
höherer Gewalt verlängert sich die Liefer- und
Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird die
Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, werden
wir von der Lieferverpflichtung frei. Bei einer
Verlängerung der Lieferfrist oder Unmöglichkeit
der Lieferung durch höhere Gewalt sind
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des
Vertragspartners ausgeschlossen. Rücktritt des
Vertragspartners vom Vertrag oder
Annahmeverweigerung wegen Liefer- oder
Leistungsverzögerungen sind ausgeschlossen,
sobald die Herstellung der von ihm bestellten
Produkte veranlasst worden ist. Werden Lieferung
oder Leistung durch Umstände verzögert, die der
Vertragspartner zu vertreten hat, sind wir
berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung des
Vertragspartners zur Abnahme der Produkte mit
angemessener Frist, anderweitig über die
Produkte zu verfügen und den Vertragspartner zu
einem späteren Zeitpunkt zu beliefern, wobei
Ansprüche des Vertragspartners auf
Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom
Vertrag ausgeschlossen sind. Während des
Verzuges des Vertragspartners eintretende
Preisänderungen unserer Lieferanten berechtigen
uns, diese Preiserhöhungen an den
Vertragspartner weiterzugeben. Für Schäden
aufgrund des Annahmeverzuges haftet der
Vertragspartner nach gesetzlichen Bestimmungen.
Bei vertraglich vereinbarter Lieferung ab Werk
gilt die Lieferfrist mit dem Zugang einer
schriftlichen Bereitstellungsanzeige beim
Vertragspartner als eingehalten. Bei vertraglich
vereinbarter Lieferung an einen anderen Ort gilt
die Lieferfrist mit Ablieferung am vertraglich
vereinbarten Ablieferungsort als eingehalten.
Ein Versand erfolgt auf Gefahr des
Vertragspartners. Sofern Aufstellung und Montage
vertraglich vereinbart sind, ist der
Vertragspartner zu einer ordnungsgemäßen
Sicherung des Aufstellungsortes und zum
Abschluss einer angemessenen Montageversicherung
auf eigene Kosten verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen und Preise: Soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
sind sämtliche Preisangaben Nettopreise ohne
Umsatzsteuer. Bei vertraglich vereinbarter
Lieferung ab Werk handelt es sich um
Preisangaben ausschließlich Versand und
Verpackung. Bei vertraglich vereinbarter
Lieferung an einen anderen Ort trägt der
Vertragspartner zusätzlich insbesondere die
Kosten für Transport und Verpackung, Reisekosten
und alle erforderlichen weiteren Kosten.
Forderungen aus Rechnungen werden mit dem Zugang
der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug
fällig. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung
können nur an uns oder gegen Vorlage einer
schriftlichen Inkassovollmacht an Dritte
geleistet werden. Anzahlungen werden nicht
verzinst. Für Zahlungsverzug gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
5.1 Zahlung: Die Zahlung erfolgt gemäß
den in der Auftragsbestätigung vereinbarten
Zahlungsbedingungen. Bleibt der Käufer bei
Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im
Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung
einschließlich Nebenforderungen sofort fällig.
Bei Zielüberschreitung ist "WS" berechtigt ohne
besonderen Nachweis Verzugszinsen i.H.v. 8 %
über dem geltenden Basisgrundsatz zu verlangen.
Eine Fristsetzung ist hierfür nicht
erforderlich. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Stehen
fällige Rechnungen sowohl aus Lieferung als auch
aus Montage- oder Kundendienstleistungen
gleichzeitig offen, so werden eingehende
Zahlungen stets zuerst zum Ausgleich der
Montage- und Kundendienstleistung verwendet.
Entgegenstehende Anweisungen des Käufers bei
Zahlung sind wirkungslos. Gegenüber den von "WS"
ausgestellten Rechnungen kann nur mit von "WS"
anerkannten oder bereits gerichtlich
festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet
werden. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Zurückbehaltung und Aufrechnung: Der
Vertragspartner ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur bei unserer Zustimmung oder bei
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten
Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller gegen den Vertragspartner bestehenden
Forderungen aus der gesamten
Geschäftsverbindung, zu denen auch noch nicht
fällige Forderungen aus bereits erfolgten
Lieferungen gehören, unser Eigentum. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Herausgabe der gelieferten
Produkte zu verlangen. Der Anspruch auf
Herausgabe beinhaltet keinen Rücktritt vom
Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich
schriftlich erklärt wird. Nach Herausgabe sind
wir zur anderweitigen Verwertung der Produkte
berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Vertragspartners
anzurechnen, wobei wir dazu berechtigt sind,
einen angemessenen Abschlag in Ansatz zu
bringen, insbesondere für die Verwertungskosten,
für Lagerhaltung und Transport. Ferner steht uns
ein pauschaler Verwaltungskostenabschlag zu. Mit
der Übergabe trägt der Vertragspartner bis zum
vollständigen Eigentumserwerb für die
gelieferten und in unserem Eigentum befindlichen
Produkte die Gefahr des Abhandenkommens, des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, die Produkte ausreichend gegen die
üblichen Gefahren zu versichern. Die aus einem
Schadensfall entstehenden Ansprüche,
insbesondere gegen Versicherer oder
Schadensverursacher, tritt der Vertragspartner
hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns
ab. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen
unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen
Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der
Vertragspartner unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet für alle
Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter
Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung
unserer Forderungen und Unserer Rechte, die
keinen Aufschub dulden, hat der Vertragspartner
selbst zu treffen. Im Falle einer Verbindung
unserer Produkte mit einem Grundstück oder mit
anderen beweglichen Sachen des Vertragspartners
stimmt der Vertragspartner für den Fall einer
Ausübung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte der
Herausgabe unserer Produkte hiermit zu.
Ansprüche, insbesondere gegen Versicherer oder
Schadensverursacher, tritt der Vertragspartner
hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns
ab. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen
unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen
Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der
Vertragspartner unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet für alle
Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter
Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung
unserer Forderungen und unserer Rechte, die
keinen Aufschub dulden, hat der Vertragspartner
selbst zu treffen. Im Falle einer Verbindung
unserer Produkte mit einem Grundstück oder mit
anderen beweglichen Sachen des Vertragspartners
stimmt der Vertragspartner für den Fall einer
Ausübung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte der
Herausgabe unserer Produkte hiermit zu. Der
Vertragspartner darf gelieferte Produkte nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm
untersagt. Der Vertragspartner tritt hiermit
alle ihm aus der Veräußerung oder sonstigen
Verfügung gegen seine Kunden oder Dritte
entstehenden Forderungen oder Rechte
einschließlich etwaiger Ersatzansprüche gegen
eine Kreditversicherung an uns ab. Auf Verlangen
hat der Vertragspartner die Abtretung den
Drittschuldnern anzuzeigen und uns die zur
Geltendmachung unserer gegen den Drittschuldner
zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte zu
geben oder Unterlagen aus zu händigen. Wir
ermächtigen den Vertragspartner widerruflich,
die an uns abgetretenen Forderungen für uns
einzuziehen. Der Vertragspartner hat
eingegangene Beträge an uns weiterzuleiten,
soweit unsere Forderung fällig ist, anderenfalls
hat der Vertragspartner die Beträge für uns
treuhänderisch bis zum Eintritt der Fälligkeit
zu verwahren. Für den Fall, dass der
Vertragspartner aus der Weiterveräußerung von
seinen Kunden Wechsel oder Schecks erhält, tritt
er hiermit die gegen seine Kunden bestehenden
Wechsel- oder Scheckforderungen an uns ab und
zwar in der Höhe der von ihm abgetretenen
Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw.
Verarbeitung. Das Eigentum an den Wechsel- oder
Scheckurkunden wird hiermit vom Vertragspartner
an uns übertragen. Er verwahrt die Urkunden für
uns treuhänderisch. Der Vertragspartner räumt
uns zum Zweck der Besichtigung der vom
Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte das Recht
ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten
und unsere Produkte von dort abzutransportieren,
sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners
insoweit freizugeben, als der Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Gewährleistung: Gelieferte Produkte
sind nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen.
Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der
Produkte schriftlich bei uns anzuzeigen.
Mangelhafte Produkte sind in dem Zustand, in dem
sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, für uns zur Besichtigung
bereitzuhalten und bis zur Klärung der
Reklamation sachgemäß zu verwahren. Verstöße
gegen diese Verpflichtungen schließen sämtliche
Gewährleistungsansprüche aus. Bei Verletzung der
Untersuchungs- oder Anzeigepflicht gelten
gelieferte Produkte als genehmigt. Bei
rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln
haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Ein Anspruch des Vertragspartners auf Rücktritt
vom Vertrag oder auf Minderung des vereinbarten
Preises besteht erst dann, wenn zwei
Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder
die Nacherfüllung von uns endgültig abgelehnt
wird. Ansprüche auf Schadens- oder
Aufwendungsersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
Schäden durch Verletzung einer
Hauptleistungspflicht und bei Schäden durch
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit von Menschen. Der Höhe nach sind
Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz
beschränkt auf die jeweilige Deckungssumme der
bestehenden Haftpflichtversicherung. Der
Vertragspartner hat Anspruch auf Auskunft über
die vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners
für neue Produkte verjähren in zwei Jahren. Bei
gebrauchten Produkten beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr, soweit es sich nicht
um Ansprüche aufgrund von Schäden durch Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit oder Ansprüche aufgrund
von Schäden durch Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit von Menschen
handelt.
9.0 Montage: Die Montage und
betriebsfertige Aufstellung außerhalb des Werkes
erfolgt nur dann und unter gesonderter
Berechnung durch WaagenScout oder einen von ihr
Beauftragten, wenn dies schriftlich vereinbart
wurde. Die Montage umfasst nicht die Erstellung
der Fundamente, Auflageträger und dergleichen.
Die Fundamente müssen sachgemäß ausgeführt,
trocken und angebunden sein. Der Besteller steht
dafür ein, dass elektrische Anschlüsse
unmittelbar bis zur Montagestelle vorhanden
sind. Der Monteur muss ungehindert Zutritt zu
der Montagestelle haben. Verzögerungen gehen zu
Lasten des Bestellers. Sie werden auch dann
gesondert berechnet, wenn für die Montage eine
Pauschale vereinbart ist. Hilfskräfte hat der
Besteller bei Bedarf kostenlos zur Verfügung zu
stellen. Von WaagenScout gelieferte Produkte
dürfen nur von WaagenScout eingesetzten
Monteuren oder von WaagenScout beauftragten
Fachfirmen und deren Monteuren durchgeführt
werden. Werden Arbeiten oder Veränderungen ohne
Zustimmung von WaagenScout durchgeführt,
entfällt jegliche Gewährleistung.
10.0 Eichung: Die Ausführung von
eichpflichtigen und eichfähigen Produkten
richtet sich nach den am Tage des
Vertragsabschlusses behördlich vorgeschriebenen
Bau- und Eichvorschriften für die Bauart, die
sich aus den Angaben des Vertragspartners oder
dem Verwendungszweck ergibt. Kann eine
Eichpflicht nach den vom Vertragspartner
übermittelten Angaben und Unterlagen nicht
festgestellt werden, ist vertraglich nur die
Genauigkeit geschuldet, die sich aus den Angaben
und Unterlagen ergibt, die Vertragsbestandteil
geworden sind. Bei Lieferung von Teilen für
eichpflichtige Produkte übernehmen wir keine
Gewährleistung dafür, dass die vorgeschriebenen
Bau- und Eichvorschriften eingehalten werden
11.0 Widerrufsrecht :Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Waagenscout
Inhaber: Heinz Ganse
August Ganther Str. 5
D-77871 Renchen / GERMANY
Fax 07843-994856
eMail: waagenscout@t-online.de
11.1 Widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Gewährleistung:
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Erhalt der Ware.
Impressum:
WaagenScout
August-Ganther-Str. 5
77871 Renchen
Tel: +49(0)7843-994540
Fax: +49(0)7843-994856
e-Mail: waagenscout@t-online.de
USt-Id-Nr: DE234641566
Geschäftsleitung: Heinz Ganse
Gerichtsstand: Achern
11.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht für:
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder Software, sofern
die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt
worden sind.
12.0 Informationen zur Batterieverordnung:
13.0 Haftungsausschluss für fremde Links:
Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu
anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links
gilt: "WS" erklärt ausdrücklich, dass sie
keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die
Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb
distanzieren wir uns hiermit ausdrückl. von
allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter auf
www.waagenscout.de; com; org; biz; net und
machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese
Erklärung gilt für alle angezeigten Links und
Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
14.0 Mitwirkungspflicht bei Beratungs-,
Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen: Wir
bitten Sie um ausdrückliche Hinweise, wenn Sie
Ihr eigenes Verhalten an beratungs- oder
anwendungstechnischen Hinweisen orientieren,
deren Auswirkungen für uns nicht offensichtlich
erkennbar sind. Wir dürfen ausdrücklich darauf
aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen
Beratungsaufträge gegen Vergütung übernehmen,
wobei die Einzelheiten individuell vereinbart
werden müssen. Ohne eine Vergütung haben unsere
Hinweise unverbindlichen Charakter.
15.0 Urheberrecht: Der Auftraggeber
haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte,
Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen solcher
Rechtsverletzung freizustellen.
16.0 Rückimport: Der Rückimport von Waren
die WaagenScout ins Ausland geliefert hat, oder
der Verkauf von Waren, die für das Ausland
bestimmt waren, nach Deutschland, ist nur mit
schriftlicher Genehmigung von WaagenScout
zulässig. Der Käufer verpflichtet sich, zu
Ersatz des gesamten Schadens, der WaagenScout
aus einem Verstoß des Bestellers oder seines
Abnehmers gegen diese Bestimmung entsteht.
17.0 Hinweis auf Beteiligung am
Befreiungssystem der Landbell AG
"Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware
befüllten und an private Endverbraucher
abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich "WS"
zur Sicherstellung der Erfüllung unserer
gesetzlichen Pflichten nach § 6
Verpackungs-Verordnung dem bundesweit tätigen
Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz,
(Kundennummer: 4115534) angeschlossen. Weitere
Informationen finden Sie unter www.landbell.de"
18.0 Datenschutz: Um den heutigen
Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns
personen- und firmenbezogene Daten unserer
Kunden über EDV gespeichert
und werden im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
19.0 Anbieterkennzeichnung: WaagenScout
August-Ganther-Str. 5 D-77871 Renchen
UST-Id-Nr.: DE234641566 Steuer Nr. 14197/26501
Geschäftsführer: Heinz Ganse
20.0 e-shop Klausel: Die Anwendung des §
312e BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2
wird ausgeschlossen.
21.0 Rechtswirksamkeit: Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
und diejenige des gesamten Rechtsgeschäftes
nicht.
22.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem
Rechtsverhältnis ist Renchen. Gerichtsstand,
auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht ist
Achern. Anzuwendendes Recht ist das der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von
UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Bei
ausländischen Vertragspartnern behalten wir uns
vor
an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren
Heimatrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.