Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Informationen zu unseren Angeboten
•    Erstkontakt-Email: Sie erhalten innerhalb von 12 Std. eine Erstkontakt-eMail mit allen wichtigen Daten für die Kaufabwicklung. Sollten Sie innerhalb von max. 12 Std. keine eMail erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte, unter: ihg-industriewaagen@t-online.de

    Zahlungsbedingungen: Wir versenden ausschließlich gegen Vorkasse oder Überweisung. Zahlungen per Scheck können wir nicht akzeptieren. Sie erhalten eine Rechnung mit ausgew. MwSt..

•    Lieferbedingungen: Bei allen unseren Artikeln handelt es sich um original verpackte NEUWARE. Sie erhalten selbstverständlich 24 – 36 Monate Garantie ( je nach Artikel )  und haben nach § 312 ff BGB (Fernabsatzgesetz) ein 1- monatiges Widerrufsrecht! Wir liefern unmittelbar nach ZAHLUNGSEINGANG oder Überweisungseingang:
•    per DHL oder GLS deutschlandweit ( siehe Artikelbeschreibung )
•    per Spedition bei höher gewichtigen oder sperrigen Artikeln, ( siehe Artikelbeschreibung )
•    Der Versand erfolgt selbstverständlich versichert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von IHG Industriewaagen;

1. Allgemeines: Unsere Angebote sind ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Institute und Behörden bestimmt. Alle Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich zu den nachstehend abgedruckten Vertragsbedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch Annahme der gelieferten Produkte oder Leistungen erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis mit den nachstehend abgedruckten Vertragsbedingungen.

2. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt oder durch Lieferung oder Leistung ausgeführt werden.

3. Leistungsdaten: Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind. Angaben in Prospekten, Werbematerialien oder sonstigen Informationsquellen sind unverbindlich und keine Äußerungen zur Beschaffenheit der Produkte im Sinne des Gewährleistungsrechts. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch keine Lieferung einer anderen Sache gemäß § 434 Abs.3 BGB vorliegt.

4. Liefer- und Abnahmeverpflichtungen: Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen und sonstigen für die Vertragsdurchführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen vertragsgemäß zu leisten. Werden diese Voraussetzungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Schadensersatzansprüche durch Liefer- oder Leistungsverzögerungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Die Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden sind der Höhe nach begrenzt auf 0,5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens auf 5% des Rechnungswertes. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Bei einer Verlängerung der Lieferfrist oder Unmöglichkeit der Lieferung durch höhere Gewalt sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag oder Annahmeverweigerung wegen Liefer- oder Leistungsverzögerungen sind ausgeschlossen, sobald die Herstellung der von ihm bestellten Produkte veranlasst worden ist. Werden Lieferung oder Leistung durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, sind wir berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung des Vertragspartners zur Abnahme der Produkte mit angemessener Frist, anderweitig über die Produkte zu verfügen und den Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt zu beliefern, wobei Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen sind. Während des Verzuges des Vertragspartners eintretende Preisänderungen unserer Lieferanten berechtigen uns, diese Preiserhöhungen an den Vertragspartner weiterzugeben. Für Schäden aufgrund des Annahmeverzuges haftet der Vertragspartner nach gesetzlichen Bestimmungen. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung ab Werk gilt die Lieferfrist mit dem Zugang einer schriftlichen Bereitstellungsanzeige beim Vertragspartner als eingehalten. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung an einen anderen Ort gilt die Lieferfrist mit Ablieferung am vertraglich vereinbarten Ablieferungsort als eingehalten. Ein Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Sofern Aufstellung und Montage vertraglich vereinbart sind, ist der Vertragspartner zu einer ordnungsgemäßen Sicherung des Aufstellungsortes und zum Abschluss einer angemessenen Montageversicherung auf eigene Kosten verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen und Preise: Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Preisangaben Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung ab Werk handelt es sich um Preisangaben ausschließlich Versand und Verpackung. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung an einen anderen Ort trägt der Vertragspartner zusätzlich insbesondere die Kosten für Transport und Verpackung, Reisekosten und alle erforderlichen weiteren Kosten. Forderungen aus Rechnungen werden mit dem Zugang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an uns oder gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht an Dritte geleistet werden. Anzahlungen werden nicht verzinst. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5.1 Zahlung: Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig. Bei Zielüberschreitung ist „WS“ berechtigt ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem geltenden Basisgrundsatz zu verlangen. Eine Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Stehen fällige Rechnungen sowohl aus Lieferung als auch aus Montage- oder Kundendienstleistungen gleichzeitig offen, so werden eingehende Zahlungen stets zuerst zum Ausgleich der Montage- und Kundendienstleistung verwendet. Entgegenstehende Anweisungen des Käufers bei Zahlung sind wirkungslos. Gegenüber den von „WS“ ausgestellten Rechnungen kann nur mit von „WS“ anerkannten oder bereits gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Zurückbehaltung und Aufrechnung: Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur bei unserer Zustimmung oder bei rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Vertragspartner bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, zu denen auch noch nicht fällige Forderungen aus bereits erfolgten Lieferungen gehören, unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Produkte zu verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Nach Herausgabe sind wir zur anderweitigen Verwertung der Produkte berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen, wobei wir dazu berechtigt sind, einen angemessenen Abschlag in Ansatz zu bringen, insbesondere für die Verwertungskosten, für Lagerhaltung und Transport. Ferner steht uns ein pauschaler Verwaltungskostenabschlag zu. Mit der Übergabe trägt der Vertragspartner bis zum vollständigen Eigentumserwerb für die gelieferten und in unserem Eigentum befindlichen Produkte die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Produkte ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Ansprüche, insbesondere gegen Versicherer oder Schadensverursacher, tritt der Vertragspartner hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung unserer Forderungen und Unserer Rechte, die keinen Aufschub dulden, hat der Vertragspartner selbst zu treffen. Im Falle einer Verbindung unserer Produkte mit einem Grundstück oder mit anderen beweglichen Sachen des Vertragspartners stimmt der Vertragspartner für den Fall einer Ausübung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte der Herausgabe unserer Produkte hiermit zu. Ansprüche, insbesondere gegen Versicherer oder Schadensverursacher, tritt der Vertragspartner hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung unserer Forderungen und unserer Rechte, die keinen Aufschub dulden, hat der Vertragspartner selbst zu treffen. Im Falle einer Verbindung unserer Produkte mit einem Grundstück oder mit anderen beweglichen Sachen des Vertragspartners stimmt der Vertragspartner für den Fall einer Ausübung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte der Herausgabe unserer Produkte hiermit zu. Der Vertragspartner darf gelieferte Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Der Vertragspartner tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verfügung gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen oder Rechte einschließlich etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung an uns ab. Auf Verlangen hat der Vertragspartner die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer gegen den Drittschuldner zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben oder Unterlagen aus zu händigen. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Der Vertragspartner hat eingegangene Beträge an uns weiterzuleiten, soweit unsere Forderung fällig ist, anderenfalls hat der Vertragspartner die Beträge für uns treuhänderisch bis zum Eintritt der Fälligkeit zu verwahren. Für den Fall, dass der Vertragspartner aus der Weiterveräußerung von seinen Kunden Wechsel oder Schecks erhält, tritt er hiermit die gegen seine Kunden bestehenden Wechsel- oder Scheckforderungen an uns ab und zwar in der Höhe der von ihm abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung. Das Eigentum an den Wechsel- oder Scheckurkunden wird hiermit vom Vertragspartner an uns übertragen. Er verwahrt die Urkunden für uns treuhänderisch. Der Vertragspartner räumt uns zum Zweck der Besichtigung der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte das Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und unsere Produkte von dort abzutransportieren, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8. Gewährleistung: Gelieferte Produkte sind nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Produkte schriftlich bei uns anzuzeigen. Mangelhafte Produkte sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten und bis zur Klärung der Reklamation sachgemäß zu verwahren. Verstöße gegen diese Verpflichtungen schließen sämtliche Gewährleistungsansprüche aus. Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Anzeigepflicht gelten gelieferte Produkte als genehmigt. Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des vereinbarten Preises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von uns endgültig abgelehnt wird. Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Der Höhe nach sind Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz beschränkt auf die jeweilige Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung. Der Vertragspartner hat Anspruch auf Auskunft über die vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners für neue Produkte verjähren in zwei Jahren. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche aufgrund von Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Ansprüche aufgrund von Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen handelt.

9.0 Montage: Die Montage und betriebsfertige Aufstellung außerhalb des Werkes erfolgt nur dann und unter gesonderter Berechnung durch IHG Industriewaagen oder einen von ihr Beauftragten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Die Montage umfasst nicht die Erstellung der Fundamente, Auflageträger und dergleichen. Die Fundamente müssen sachgemäß ausgeführt, trocken und angebunden sein. Der Besteller steht dafür ein, dass elektrische Anschlüsse unmittelbar bis zur Montagestelle vorhanden sind. Der Monteur muss ungehindert Zutritt zu der Montagestelle haben. Verzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers. Sie werden auch dann gesondert berechnet, wenn für die Montage eine Pauschale vereinbart ist. Hilfskräfte hat der Besteller bei Bedarf kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von IHG Industriewaagen gelieferte Produkte dürfen nur von IHG Industriewaagen eingesetzten Monteuren oder von IHG Industriewaagen beauftragten
Fachfirmen und deren Monteuren durchgeführt werden. Werden Arbeiten oder Veränderungen ohne Zustimmung von IHG Industriewaagen durchgeführt, entfällt jegliche Gewährleistung.

10.0 Eichung: Die Ausführung von eichpflichtigen und eichfähigen Produkten richtet sich nach den am Tage des Vertragsabschlusses behördlich vorgeschriebenen Bau- und Eichvorschriften für die Bauart, die sich aus den Angaben des Vertragspartners oder dem Verwendungszweck ergibt. Kann eine Eichpflicht nach den vom Vertragspartner übermittelten Angaben und Unterlagen nicht festgestellt werden, ist vertraglich nur die Genauigkeit geschuldet, die sich aus den Angaben und Unterlagen ergibt, die Vertragsbestandteil geworden sind. Bei Lieferung von Teilen für eichpflichtige Produkte übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, dass die vorgeschriebenen Bau- und Eichvorschriften eingehalten werden.

11.0 Widerrufsrecht und Rücktritt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Widerruf richten Sie an: IHG Industriewaagen GmbH, Gewerbestraße 1 , DE 77704 Oberkirch
Tel: +49 (0) 7802 98 990 – 00, Telefax: +49 (0) 7802 98990-12, E-Mail: info@waagenscout.de

11.1 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Sache einen Betrag von 40,- EUR nicht übersteigt. Bitte wählen Sie die kostengünstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten.

11.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht für: Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

12.0 Informationen zur Batterieverordnung: Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nebenstehende Symbol. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
„CD“ steht für Cadmium, “ Pb“ für = Blei und „Hg“ für Quecksilber.

13.0 Haftungsausschluss für fremde Links: Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: „WS“ erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrückl. von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter auf www.IHG Industriewaagen.de; com; org; biz; net und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

14.0 Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen: Wir bitten Sie um ausdrückliche Hinweise, wenn Sie Ihr eigenes Verhalten an beratungs- oder anwendungstechnischen Hinweisen orientieren, deren Auswirkungen für uns nicht offensichtlich erkennbar sind. Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen Beratungsaufträge gegen Vergütung übernehmen, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Ohne eine Vergütung haben unsere Hinweise unverbindlichen Charakter.

15.0 Urheberrecht: Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

16.0 Rückimport: Der Rückimport von Waren die IHG Industriewaagen ins Ausland geliefert hat, oder der Verkauf von Waren, die für das Ausland bestimmt waren, nach Deutschland, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von IHG Industriewaagen zulässig. Der Käufer verpflichtet sich, zu Ersatz des gesamten Schadens, der IHG Industriewaagen aus einem Verstoß des Bestellers oder seines Abnehmers gegen diese Bestimmung entsteht.

17.0 Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG „Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich „WS“ zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 Verpackungs-Verordnung dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4115534) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de“

18.0 Datenschutz: Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert und werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

19.0 Anbieterkennzeichnung:
IHG Industriewaagen GmbH
Gewerbestraße 1
DE 77704 Oberkirch

Tel: +49 (0) 7802 98 990 – 00
Telefax: +49 (0) 7802 98990-12
E-Mail: info@waagenscout.de

www.waagenscout.de
www.igh-industriewaagen.de

Geschäftsführer Thomas Hodapp
UST-ID DE 234641566
HRB 712269 Freiburg im Breisgau

20.0 e-shop Klausel: Die Anwendung des § 312e BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 wird ausgeschlossen.

21.0 Rechtswirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

22.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis ist Oberkirch. Gerichtsstand, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht ist Achern. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Bei ausländischen Vertragspartnern behalten wir uns vor
an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren Heimatrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.