Konformitätsbewertung/Eichung und DAkkS Kalibrier-Servicepartner

Waagenscout IHG EichserviceDie Eichung, nach neuer Begrifflichkeit „Konformitätsbewertung“ genannt, ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Eichgesetz. In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe. Die Eichung von Waagen ist vom Staat in solchen Bereichen vorgeschrieben in denen Verbraucherschutz und ein fairer Wettbewerb von besonderer Bedeutung sind.

Tisch- und Bodenwaagen bis 15 Tonnen eichen wir mit unseren eichamtlich ständig überwachten Prüfmitteln in unserem Werk.  Große Straßenfahrzeug- und Silowaagen eichen wir vor Ort unter Zuhilfenahme eines Eichfahrzeuges. Bei Nacheichungen übernehmen wir für Sie den kompletten Service. Dieser umfasst die Eichvorbereitung, Terminkoordination mit dem Eichamt und ein Eichfahrzeug, Reparatur und Eichbegleitung.

Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.

IHG LogoWir sind NMO zertifiziert gemäß OIML R76 und 2014/31/EU zertifizierter Ersteicher.

Eichen kann man, im Gegensatz zum Kalibrieren, nur solche Waagen, die durch eine amtliche Eichzulassung „eichfähig“ sind. Der Gesetzgeber regelt den Einsatz der Waage/der Prüfgewichte und Nacheichfristen. Die periodische Nacheichung ist gesetzliche Pflicht und wird von den regionalen staatlichen Eichämtern vorgenommen. Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  3. Zu amtlichen Zwecken
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  5. In der Heilkunde

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Nacheichung
Alle zwei Jahre müssen eichpflichtige Waagen einer Nacheichung unterzogen werden (Waagen ab 3.000 kg Wägebereich alle drei Jahre).
Sprechen Sie uns, wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot und beraten Sie gerne.

 

DAkkS-Kalibrierservice
Wir führen DAkkS-Kalibrierungen von Labor-, Präzisions-, Handels-, Industrie- und Medizinwaagen durch. Bei Neuwaagen sowie transportfähigen Waagen kann die Kalibrierung in unserem Hause erfolgen. Um die tatsächlichen Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen und um Ausfallzeiten zu minimieren, bieten wir auch DAkkS-Kalibrierungen vor Ort an.

> Prüfung, Kalibrierung und evtl. Justage
> Vor-Ort-Kalibrierungen
> Qualifiziertes Fachpersonal
> EDV-unterstützter Kalibrierprozess
> Markenunabhängige Serviceleistung

Bei der Kalibrierung wird der Zusammenhang der Anzeigewerte zu festgelegten Werten von „Normalen“ ermittelt. Die sich daraus ergebende Messunsicherheit hilft Ihnen die Anforderungen Ihrer Kunden und des Qualitätsmanagementsystems zu erfüllen. Gleichzeitig haben Sie auch einen Nachweis zur „Richtigkeit“ Ihrer Wiegeergebnisse und eine verlässliche Waage für qualitätsrelevante Prozesse.

Sie möchten eine Waage eichen oder kalibrieren lassen und wünschen ein unverbindliches Angebot?
Jetzt Eichung/Kalibrierung anfragen

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